I. Geltungsbereich
Der Kunde unterwirft sich mit Erwerb des Festivaltickets den gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Hausordnung sowie den sonstigen Informationen, Verboten und Sicherheitshinweisen des Veranstalters. Im Übrigen gelten die Einlassregelungen des Veranstalters. Allgemeine Geschäftsbedingungen Dritter finden keine Anwendung.
II. Rücktritt / Widerruf
Jede Bestellung von Tickets ist verbindlich und verpflichtet den Kunden zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets. Gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom abgeschlossenen Vertrag, da es sich gegenständlich um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt.
III. Ticketkauf
Der Ticketkauf auf unserer Website erfolgt durch Auswahl der Tickets (Festivalticket, Parkplatzticket, Campingticket) und Eingabe der Käuferdaten (Name und E-Mail-Adresse). Eingabefehler können vom Käufer jederzeit vor der verbindlichen Absendung der Bestellung korrigiert werden, indem er den „Zurück“-Button anklickt. Der Käufer kann den Bestellvorgang jederzeit durch Schließen des Internetbrowsers abbrechen. Nach Absenden der Bestellung erhält der Käufer umgehend eine Bestellbestätigung per E-Mail, die den Eingang der Bestellung bestätigt und als Rechnung des Einkaufs dient. Sie enthält alle relevanten Informationen zur getätigten Bestellung, einschließlich des bestellten Artikels und des Preises. Alle Preise sind in Euro angegeben und beinhalten die Umsatzsteuer sowie Gebühren (sofern nicht anders angegeben), jedoch exklusive möglicher Versandkosten. Zusätzlich hat jeder Festivalbesucher beim Zutritt € 5,- Müllpfand in Bar zu entrichten, welcher nicht im Ticketpreis inkludiert ist und erhält daraufhin einen Müllbeutel ausgehändigt. Jeder Festivalbesucher der diesen Müllbeutel vollgefüllt mit Müll beim Verlassen des Geländes wieder abgibt, erhält den Müllpfand in Bar retour.
Tickets können ausschließlich online erworben werden. Bei Online-Bestellungen gelten die folgenden Bedingungen: Die Bestellung stellt ein Angebot zum Abschluss eines Ticket-Kaufvertrags dar. Der Besteller ist für einen Zeitraum von 10 Tagen an dieses Angebot gebunden. Wenn der Besteller innerhalb dieser Frist eine Buchungsbestätigung erhält, kommt ein Vertrag zustande. Der Anspruch auf Übersendung des Tickets entsteht jedoch erst durch fristgerechte Bezahlung des Rechnungsbetrags. Die Zutrittsberechtigung zur Veranstaltung erhält der Teilnehmer erst mit dem Erhalt des Tickets, nicht mit der Buchungsbestätigung.
Falls der Besteller den Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 14 Tagen bezahlt, ist der Veranstalter berechtigt, ohne weitere Inverzugsetzung vom Vertrag zurückzutreten.
Wenn kein Vertrag zustande kommt (aufgrund von Widerruf oder Rücktritt), werden automatisch alle gespeicherten Daten gelöscht.
Falls der Veranstalter das Angebot nicht innerhalb der genannten 10-Tages-Frist annimmt, hat der Besteller die Möglichkeit, von seiner Bestellung zurückzutreten. Dies muss innerhalb einer weiteren Frist erfolgen, die mit dem Zugang der Bestellung beim Veranstalter beginnt und schriftlich erfolgen muss. Wenn die Frist nicht eingehalten wird oder der Ticketpreis dennoch bezahlt wird, gilt die Überschreitung der Frist als geheilt.Formularbeginn
IV. Zutrittsberechtigung und Ticketpersonalisierung
Jede Person die das 18. Lebensjahr vollendet und ein Ticket erworben hat, ist berechtigt, die Veranstaltung zu besuchen und insbesondere eine Zutrittsberechtigung für das Gelände, Parkplätze und Campingareal zu erhalten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Festivaltickets zu personalisieren. In diesem Fall ist die Übertragung des Tickets an andere Personen ausgeschlossen. Die Zutrittsberechtigung für das Festival wird vom Veranstalter (bzw. von vom Veranstalter beauftragten Sicherheitspersonal) am Veranstaltungsort (Einlasskontrolle) überprüft. Zu diesem Zweck müssen die Besucher ein gültiges Ticket und ein entsprechendes Ausweispapier (z.B. Studentenausweis, Personalausweis, Pass oder Führerschein) vorweisen. Der Veranstalter ist berechtigt, Personen die kein Ticket vorweisen oder sich nicht ausweisen können, den Zutritt zur Veranstaltung zu verweigern. Dies gilt im Falle der Personalisierung der Tickets auch, wenn das personalisierte Ticket nicht mit dem Ausweispapier übereinstimmt.
V. Absage, Programm und Terminänderungen, Ticketrückerstattung, Ticketverlust
Sollte die Veranstaltung zur Gänze abgesagt werden, können Tickets rückerstattet werden. Über die genauen Modalitäten der Rückerstattung wird der Kunde vom Veranstalter zeitnah auf seiner Website und/oder per E-Mail informiert.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Programm- und Terminänderungen vorzunehmen. Derartige Änderungen berechtigen nicht zur Ticket-Rückerstattung. Sollte die Veranstaltung verschoben werden, behalten die erworbenen Tickets ihre Gültigkeit und können für den Ersatztermin verwendet werden. Ein Anspruch aufgrund des Ausfalls einer oder mehrerer Bands bzw. Künstler oder einer nur teilweisen Nutzbarkeit des Veranstaltungsgeländes (etwa infolge von Höherer Gewalt) ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Spesen (z.B. Hotel, Anfahrtskosten, Versandspesen, Bearbeitungsgebühren etc.) ist im Falle einer vom Veranstalter (bzw. der Veranstaltungsstätte) nicht verschuldeten Absage (z.B. in Form höherer Gewalt) ausgeschlossen. Weiters ist der Ersatz dieser Spesen infolge Absage von Künstlern, Verschiebung bzw. Programm- oder Besetzungsänderung ausgeschlossen. Die Kunden werden vom Veranstalter über Absagen oder Verschiebungen per E-Mail oder Online (z.B. über die Homepage des Veranstalters und/oder des Ticketingunternehmens in Kenntnis gesetzt.
Unter „Höherer Gewalt“ sind außergewöhnliche Ereignisse wie z.B. Bedrohung durch Terrorismus, Krieg, öffentliche Katastrophen, Epidemien oder Pandemien sowie behördliche Entscheidungen und Gesetzes-, bzw. Verordnungsänderungen und
-erlassungen zu verstehen, welche außerhalb des Einfluss-, bzw. Kontrollbereiches des Veranstalters liegen und sich unmittelbar auf die Veranstaltung auswirken und die Durchführung der Veranstaltung unmöglich oder unsicher machen.
Behördlich und gesetzlich vorgeschriebene Auflagen sowie vom Veranstalter festgesetzte Maßnahmen sind von den Festivalbesuchern einzuhalten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besuchern bei Nichteinhaltung dieser Auflagen und Maßnahmen und der Hausordnung sowie bei Nichteinhaltung sonstiger Gesetze, Verordnungen und Schutzvorschriften, den Zutritt zu verweigern und diese vom Festivalgelände zu verweisen. Dies gilt auch für Fälle, in denen sich die Festivalbesucher entgegen den ausdrücklichen Anordnungen des Veranstalters (und des Sicherheitspersonals) verhalten und ein (auch gegenüber den anderen Festivalbesuchern) unzumutbares Verhalten an den Tag legen. Der Veranstalter behält sich auch das Recht vor, Besuchern, die durch ihr Verhalten eine Eigen- oder Fremdgefährdung darstellen oder in sonstiger Weise die Ziele und den Ehrenkodex der Veranstaltung gefährden, zeitweise oder gänzlich des Geländes zu verweisen. In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf Ticket-Rückerstattung. Auch sonstige (Schaden-)Ersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter sind in einem solchen Fall ausgeschlossen.
Eine Rückerstattung der Tickets ist, außer bei vollständiger und unverschuldeter Absage durch den Veranstalter, ausgeschlossen.
Bei Ticketverlust wird vom Veranstalter kein (Kosten-)Ersatz geleistet. Das missbräuchliche Verwenden von Tickets, sowie das Kopieren oder Verändern ist ausdrücklich untersagt und zieht die Ungültigkeit des Tickets nach sich.
Open-Air-Veranstaltungen finden bei jeder Witterung statt. Besucher müssen selbst für geeignete (Regen-)Bekleidung sorgen.
VI. Bildrechte und Verwendung von Bild- und Videomaterial des Veranstalters
Die Festivalbesucher stimmen der Verwendung von während der Veranstaltung aufgenommen Bildmaterial- und Videomaterial zur Bewerbung künftiger Veranstaltungen ausdrücklich zu. Die Festivalbesucher erteilen mit Kauf der Tickets ihre ausdrücklich unwiderrufliche Einwilligung dazu, dass bei Fernseh- oder Streaming-Übertragungen sowie bei Foto- und Videoanfertigungen sowie Tonaufnahmen, der Veranstalter zur entgeltlosen Verwertung dieser Aufnahmen ohne zeitliche oder räumliche Einschränkungen berechtigt ist.
VII. Anfertigen von Bild-, Video- und Tonaufnahmen durch die Festivalbesucher
Den Festivalbesuchern ist das Anfertigen von Bildern, Videos und Tonaufnahmen nur nach vorheriger Zustimmung des Veranstalters gestattet.
VIII. Gewinnspiele und Verlosungen,
Tickets dürfen für Gewinnspiele/Verlosungen nur mit Zustimmung des Veranstalters verwendet werden.
XI. Überbuchung der Veranstaltung
Im Falle einer Überbuchung, bei der der Veranstalter gesetzlich bzw. behördlich dazu verpflichtet ist, Kunden den Besuch einer Veranstaltung zu untersagen, wird der Veranstalter den Versuch unternehmen, Kunden gegen eine entsprechende Gegenleistung zum freiwilligen Verzicht auf den Besuch der Veranstaltung und zur Rückgabe ihrer Tickets zu bewegen. Der Kunde räumt dem Veranstalter für diesen Fall ein einseitig ausübbares Wiederkaufsrecht ein. Dieses berechtigt den Veranstalter, die vom Kunden erworbenen Tickets jederzeit zurückzukaufen; dies auch noch am Tag der Veranstaltung. Der Wiederkaufspreis entspricht dem tatsächlich vom Kunden gezahlten Kaufpreis für die Tickets, zuzüglich einer pauschalen Entschädigungszahlung in Höhe von 50% dieses Kaufpreises. Es stehen dem Kunden im Zusammenhang mit der Ausübung des Wiederkaufsrechts keine weiteren Ansprüche, insbesondere keine Kostenersatzansprüche, zu.
X. Datenschutz
Alle Hinweise zum Datenschutz finden sich unter http://www.unibash-festival.com/datenschutz.
XI. Haftung des Veranstalters
Die Haftung des Veranstalters für Schäden jeglicher Art und aus welchem Rechtsgrund auch immer ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dieser Ausschluss findet keine Anwendung in Fällen von vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schädigung seitens des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen.
Der Haftungsausschluss gilt überdies nicht in den Fällen einfacher Fahrlässigkeit, sofern dabei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit entstehen und/oder sie auf einer erheblichen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Veranstalters beruhen, auf deren Einhaltung die Festivalbesucher regelmäßig vertrauen dürfen.
Die Haftung des Veranstalters ist – abgesehen von Schäden an Leib, Leben oder Gesundheit – jedenfalls auf die vertragstypischen, bei Vertragsabschluss oder Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbaren Schäden beschränkt. Eine Haftung des Veranstalters ist sohin nur dann als gegeben zu erachten, sofern der Schaden in den Risikobereich des Veranstalters und nicht in jenen des Teilnehmers oder Dritter fällt.
Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Diebstähle oder sonstige Beschädigung von selbst mitgebrachten Gegenständen. Die Besucher werden ersucht, selbst und eigenverantwortlich auf ihre persönlichen Sachen zu achten. Trotz der (vorgeschriebenen) Anwesenheit des Sicherheitspersonals, kann angesichts der erwarteten Besucheranzahl keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände übernommen werden. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass jeder Diebstahl oder Diebstahlversuch bzw. jede (vorsätzliche) Sachbeschädigung zur Anzeige gebracht wird.
Der Veranstalter weist darauf hin, dass selbst bei vollständiger Umsetzung eines angemessenen Schutz- und Hygienekonzepts sowie strikter Einhaltung aller erforderlichen Hygienemaßnahmen eine Infektion des Besuchers mit Krankheitserregern nicht vollständig ausgeschlossen werden kann und wird dies von den Besuchern zur Kenntnis genommen.
XII. Änderungsvorbehalt
Der Veranstalter behält sich ausdrücklich das Recht vor, die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) jederzeit zu ändern, um den rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gerecht zu werden. Änderungen werden dem Kunden per E-Mail an die zuletzt bekannte Adresse mitgeteilt. Die geänderten AGB gelten als vom Kunden akzeptiert, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats schriftlich widerspricht. Der Veranstalter ist verpflichtet, bei der Übersendung der geänderten AGB schriftlich auf die einmonatige Frist hinzuweisen.
XIII. Anwendbares Rechts
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des IPRG sowie der Rom I-Verordnung. Der ausschließliche Gerichtsstand für Unternehmer ist das für Graz sachlich zuständige Gericht.